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Erstinformation
 

Pflichtangaben gem. § 15 VersVermV in Verbindung mit § 34 d der GewO
Pflichtangaben gem. FinVermV

Strack Investment
Christian Strack
Brunnäckerstr. 6
90592 Schwarzenbruck

 

Telefon:         09183/ 9398045
Telefax:         09183/ 9398046
Mobil:            0170/ 3513268
E-Mail:           christian.strack@strack-investment.de
Homepage:   www.strack-investment.de

 

Ihr Berater ist als Makler mit Erlaubnis nach § 34d Abs.1 GewO durch die IHK München und Oberbayern tätig. Hinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte bietet der Vermittler eine Beratung an. Für diese Vermittlung wird eine Provision gezahlt, welche in der Versicherungsprämie enthalten ist. Daneben erhält der Vermittler bei der Vermittlung auch andere Zuwendungen. Der Vermittler vermittelt Versicherungsprodukte von einer Vielzahl unterschiedlicher Versicherer. Die mit den einzelnen Versicherungsgesellschaften vereinbarten Vergütungen, Provisionen, Courtagen und Zuwendungen unterscheiden sich der Höhe nach.


Daneben ist Ihr zuständiger Berater als sog. Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 GewO durch die IHK München ebenso tätig. Diese Erlaubnis beinhaltet die Befugnis, Anlageberatung oder die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Anteilsscheine einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen (§ 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO), auszuüben.

Informationen zu Registrierungen und Erlaubnissen

Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO
Aufsichtsbehörde: DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Str. 29, 10178 Berlin

Telefon: +49 (0)180 600 58 50
Versicherungsvermittlerregister:
Register-Nr.: D-3TBC-QJQYV-26

Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO
Aufsichtsbehörde: IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2, 80333 München

www.ihk-muenchen.de
Vermittlerregister:
Register-Nr.: D-F-155-Q911-77


Weitere Pflichtinformationen
 

Sollte es jemals zu Streitigkeiten in Bezug auf die Vermittlung von Versicherungsverträgen kommen, stehen außergerichtliche Schlichtungsstellen zur Verfügung:

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg


Anhang zu "Erstinformation / Statusbezogene Informationen"
 

Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs– oder Beratungsleistungen angeboten werden
Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34f GewO zulässig ist.

Information über Vergütungen und Zuwendungen Dritter, Kostenausweise

Ihr zuständiger Berater ist kein Honorar-Finanzanlagenberater im Sinne des § 34h GewO. Sie müssen deshalb für eine Anlageberatung oder Vermittlung zu Finanzanlagen gem. § 34 f GewO kein Honorar oder ein sonstiges Beratungsentgelt unmittelbar an Ihren Berater zahlen, sofern Sie dies nicht ausdrücklich mit ihm vereinbart haben.

Die Vergütung Ihres Beraters für eine Anlageberatung oder Vermittlung erfolgt im Falle einer Transaktion (Order) durch Zuwendungen des Produktgebers bzw. des Vertragspartners aus den Kosten des Produkts bzw. der Transaktion (Zuwendungen Dritter). Diese Zuwendungen dürfen vom Berater als Vergütung angenommen und behalten werden. Ein Anspruch auf Herausgabe gem. §§ 667, 675 BGB (Geschäftsbesorgung) besteht nicht.

Einzelheiten zu den erhaltenen oder gewährten Zuwendungen können Sie den 'ex ante'- und 'ex post'-Kosteninformationen entnehmen. Vor jeder Ordererteilung erhalten Sie vorab (ex ante) eine Kosteninformation. Die Information ist in Produkt- und Dienstleistungskosten unterteilt und beinhaltet auch die an Ihren Berater gezahlten Zuwendungen sowie etwaige Fremdwährungskosten. Die anfänglichen, laufendenden und Ausstiegskosten werden einzeln und als Gesamtkosten in Euro und Prozent aufgeführt sowie die Auswirkungen der Gesamtkosten auf die Rendite dargestellt.

 

Sie erhalten außerdem während der gesamten Produktlebensdauer einmal jährlich eine konkrete Kosteninformation über die von Ihnen über den Berater erworbenen Finanzanlagen.

 

Für einen auf Wunsch des Kunden mit dem Berater geschlossenen Beratungsvertrag ist die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Es gelten hierfür die Bestimmungen des Beratungsvertrags.

Vertragsinformationen

Strack Investment erbringt für Sie auf Wunsch Anlageberatungs- und Anlagevermittlungsleistungen zu Finanzanlagen. Der Beratungs- bzw. Vermittlungsvertrag kommt stillschweigend durch schlüssiges Verhalten des Beraters und Ihnen zustande. Anlageberatung und Anlagevermittlung sind anlassbezogene, punktuell erbrachte Dienstleistungen, die Pflichten des Beraters aus diesem Vertrag enden automatisch:

 

  • bei der Anlageberatung mit Ihrer Anlageentscheidung

  • bei der Anlagevermittlung mit der Entscheidung des Produktpartners zur Auftragsannahme/-ablehnung

 

Eine nachvertragliche regelmäßige Überwachungs- oder Betreuungspflicht des Beraters besteht nicht.

 

Strack Investment vermittelt im ganzheitlichen Beratungsprozess auch Kunden zu einem Vermögensverwalter. Hier werden keine einzelnen Finanzinstrumente vermittelt, vielmehr werden standardisierte und vorgegebene Strategieportfolios vermittelt. Auf die Inhalte hat Strack Investment keinen Einfluss, da es sich um eine reine Vermittlung an einen Vermögensverwalter handelt. Moventum und Solidvest / DJE AG sind unsere beiden renommierten Partner.

 

Eine nachvertragliche regelmäßige Überwachungs- oder Betreuungspflicht des Beraters besteht nicht.

 

Kommunikationswege

Die Kommunikation zwischen Ihnen und dem Berater bei der Beratung oder Vermittlung zu Finanzanlagen kann im persönlichen Gespräch, telefonisch, auf dem Postweg, per Fax, per E-Mail oder anderen elektronischen Wegen erfolgen.

Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation

Nach § 18a FinVermV ist der Berater verpflichtet, alle Inhalte von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation mit Ihnen aufzuzeichnen, sobald sie sich auf die Beratung oder Vermittlung von Finanzinstrumenten beziehen. Sie haben das Recht, der Aufzeichnung jederzeit zu widersprechen. Sofern Sie dies tun, darf der Berater für Sie jedoch keine telefonische oder mittels elektronischer Kommunikation veranlasste Anlageberatung oder Anlagevermittlung erbringen. Die Kommunikation beschränkt sich in diesem Fall ausschließlich auf die Kommunikationswege, zu denen Sie Ihre Zustimmung erteilt haben. Die Aufzeichnung ist 10 Jahre zur Verfügung zu stellen.

Aufklärung zu Interessenkonflikten

Bei der Erbringung von Anlageberatungs- und Vermittlungsleistungen lassen sich Interessenkonflikte nicht immer ausschließen. Der Berater hat deshalb zu Ihrem Schutz organisatorische Maßnahmen zum Umgang mit Interessenkonflikten getroffen.

 

Auf Wunsch erhalten Sie gerne nähere Informationen zu den Grundsätzen zum Umgang mit Interessenkonflikten.

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